KI-generiertes Bild 

Der Wal mit dem Namen „Timmy“ strandete erstmals im März 2026.  Diese Erzählung schildert eine Reihe von Unwahrheiten, falschen Behauptungen und deutet darauf hin, dass sich anfangs zahlreiche Fehler ereigneten. Glücklicherweise endete diese Rettungsaktion zunächst erfolgreich, leider wurde nun ein toter Wal gesichtet der als Timmy identifiziert worden ist.

Anmerkung: Hier hat der Wal den Namen „Timmy“ und nicht „Hope“ - zuerst wurde er „Timmy“ genannt und so behalten wir es hier auch bei, auch wenn eine deutsche Tageszeitung der Meinung ist, dass „Hope“ (Hoffnung) besser passen würde. 

Worum es hier geht bzw. gehen soll

Timmy, der Buckelwal, wurde von offizieller Seite frühzeitig als nicht transportfähig und krank eingestuft und sollte lediglich palliativ versorgt werden.  Es war vorgesehen, ihn vor der Insel Poel zurückzulassen, bis er – nach Wochen oder Monaten – qualvoll verstorben wäre.  Bereits frühzeitig wurde über die geplante Vorgehensweise nach dem Ableben des Wals berichtet, insbesondere hinsichtlich der Verwendung seiner Organe, seines Skeletts und weiterer Bestandteile. Zu diesem Zeitpunkt zeigte der Wal noch Reaktionen auf seine Umwelt, bewegte sich und erweckte keineswegs den Eindruck, sich in einem Zustand des bevorstehenden Todes zu befinden.  Anschließend legten dieselben „Experten“, die den Wal als „fast tot“ bezeichnet hatten, ein Gutachten vor.  Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde schließlich am 07. April 2026 beschlossen, dem Wal keine weitere Hilfe zu leisten.

Am 28. April 2024 konnte eine von einer privaten Initiative unter der Leitung von Herrn Walter Gunz, Mitgründer von MediaMarkt, und Frau Karin Walter-Mommert, Unternehmerin im Pferdesport, organisierte Rettungsaktion erfolgreich durchgeführt werden.  Die gesamte Finanzierung dieser Aktion wurde von der genannten Initiative übernommen.  Es ist zu betonen, dass die staatliche Seite keinerlei Beteiligung an der Umsetzung dieser Rettungsaktion hatte und keine finanziellen Mittel bereitgestellt wurden. 


Verantwortung

Es ist zu bedenken, dass ein Säugetier als „nahezu verstorben“ eingestuft wurde, jedoch 21 Tage später in eine Barke verbracht und von einer privaten Organisation von der Ostsee in die Nordsee transportiert wurde.  Während dieser Zeit war das Tier einer eingeschränkten Mobilität und einem erheblichen Stress ausgesetzt, allein aufgrund der Geräuschkulisse.  Obwohl der Wal nun auf dem Weg in sein natürliches Habitat ist, bleibt die Frage nach der Verantwortung des zuständigen Ministeriums als Entscheidungsträger für die unterlassene Hilfeleistung bestehen. 

An dieser Stelle möchte ich meine Bedenken darlegen. Ich kann nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen ein „Experten-Team“ an der Erstellung des Gutachtens beteiligt war, welches zuvor den Wal bereits als „fast Tod“ bezeichnet und öffentlich die beabsichtigte Vorgehensweise hinsichtlich der weiteren Verwertung des Tierkadavers sowie dessen Aufteilung bekannt gegeben hatte.  Das zuständige Ministerium hätte in dieser Situation ein Gutachten von einer neutralen Stelle in Auftrag geben sollen. Es besteht der begründete Verdacht, dass dies absichtlich unterlassen wurde.  Die Prüfung und Beurteilung dieser Angelegenheit obliegt jedoch anderen Stellen. Ich möchte diesen, meiner Ansicht nach, Missstand lediglich zur Kenntnis bringen, um in Zukunft derartige folgenschwere Entscheidungen zu vermeiden. 


(29.04.: An der Webseite wird derzeit noch gearbeitet; Fehler und Ergänzungen können mir sehr gerne via E-Mail übermittelt werden.)